Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat

Im Mitbestimmungsgesetz ist eine nach der Belegschaftsgröße abgestufte Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Aufsichtsrat festgelegt.

Diese Regelung gilt für

  • Aktiengesellschaften
  • Kommanditgesellschaften a.A.
  • GmbH
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

Am 26. März 2002 sind die neuen gesetzlichen Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 in Kraft getreten, die der Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat dienen soll.

In der Presseerklärung im 1. Quartal 2002 der BMA-Pressestelle betonte der damalige Bundesarbeitsminister Walter Riester: "Das Wahlverfahren wird zeitlich gestrafft, durch die Möglichkeit, neue Informations- und Kommunikationstechnik einzusetzen, moderner ausgestaltet und erheblich kostengünstiger".

Die Änderungen des Mitbestimmungsgesetzes 1976 sowie der dazugehörigen Wahlordnungen sehen u.a. folgende Vereinfachungen vor:

Verkleinerung der DelegiertenversammlungAuf 90 Arbeitnehmer kommt ein Delegierter.
(Teilzahlen werden kaufm. gerundet.)
Reduzierung der Delegiertenzahl 
bei mehr als 25 Delegierten
auf die Hälfte
jeder Delegierte besitzt dann 2 Stimmen
bei mehr als 50 Delegierten
auf ein Drittel
jeder Delegierte besitzt dann 3 Stimmen
bei mehr als 75 Delegierten
auf ein Viertel
jeder Delegierte besitzt dann 4 Stimmen
bei mehr als 100 Delegierten
auf ein Fünftel
jeder Delegierte besitzt dann 5 Stimmen
bei mehr als 125 Delegierten
auf ein Sechstel
jeder Delegierte besitzt dann 6 Stimmen
bei mehr als 150 Delegierten
auf ein Siebtel
jeder Delegierte besitzt dann 7 Stimmen
Alle sind ArbeitnehmerWie schon bei den Betriebsratswahlen gibt es bei den Wahlen zum Aufsichtsrat keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten.
Zeitliche Straffung des WahlverfahrensSowohl die Frist für das Änderungsverlangen als auch die Einspruchsfrist wurden verkürzt.
Aufhebung des Unternehmenswahlvorstandes 
Erweiterung der Briefwahl 
  

Weiterführende Links:

Mitbestimmung - Eine gute Sache. Alles über Mitbestimmung und die wesentlichsten Gesetzestexte.
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Der Werkzeugkasten zu Aufsichtsratswahlen im Mitbestimmungsportal der Hans-Böckler-Stiftung

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