VOTUM für den Wahlvorstand

Zur Unterstützung der Arbeit der Wahlvorstände wurde vom Kölner Applikationsspezialisten DV - Beratung Balkenhol & Partner GmbH die Wahlvorstandssoftware VOTUM entwickelt. In Zusammenarbeit mit den Organisations- und Personalentwicklern der interPartner GmbH entstand dabei eine Software, die die Arbeit der Wahlvorstände erheblich vereinfacht und in den wesentlichen Aufgaben unterstützt.

VOTUM verwaltet die Wählerlisten des oder der an der Wahl beteiligten Unternehmen auf einem PC - Server. Die notwendigen Personaldaten liefert der Arbeitgeber in einem vorgegebenem Format. Ein Prüfprogramm hilft, formale Fehler in den Datensätzen schon in der EDV-/Personalabteilung zu erkennen und bereits vor dem Import in VOTUM zu beseitigen.

Nach dem Import gehören die Daten dann ausschließlich dem Wahlvorstand, Eingriffe durch Dritte sind durch die Aufstellung des Servers im Wahlbüro ausgeschlossen.

VOTUM unterstützt den Wahlvorstand in den wahlvorbereitenden Aufgaben

Wahlausschreiben und Kandidatenlisten können direkt ausgedruckt werden. Die Bedingungen der Wahlordnung vom 11. Dezember 2001 §2 (1) Wählerliste und die nach §14 Abs. 2 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Ausweisung in der Wählerliste) werden erfüllt. Votum beherrscht dabei Persönlichkeits- und Listenwahlvarianten. Briefwahlunterlagen müssen nicht mehr mühsam zusammengestellt werden, mit den integrierten Serienbrieffunktionen werden diese jetzt individualisiert und komplett (gemäß WO §24 Abs. 1) ausgedruckt.

Lediglich Wahl- und Rückumschlag müssen beigefügt werden. Lästiges und zeitraubendes Aufkleben von Adressetiketten entfällt durch Anwendung von Fensterbriefumschlägen. Das System protokolliert den Versand und die Rückgabe der Briefwahlunterlagen, die vom Gesetzgeber geforderte Dokumentation (WO §25 Abs.3) wird erfüllt.

Statistische Auswertung mit VOTUM

VOTUM bietet dem Wahlvorstand die Möglichkeit der statistischen Auswertung von Wählerdaten. Dies hilft bei der Beurteilung der Platzierung von Wahllokalen, Öffnungszeiten und Festlegung von Briefwahlbereichen (WO §24 Abs.2). Die vom Gesetzgeber verlangte Feststellung des Minderheitengeschlechts (§15 Abs.2 BetrVG) zur Berücksichtigung bei der Sitzverteilung kann ständig abgerufen werden.

VOTUM im Wahllokal

Während der Wahl übernimmt die Wahllokal-Organisation. Entsprechend §12 der WO wird ein Vermerk über die Stimmabgabe erzeugt. Die dazu speziell erstellt Wahllokal-Software lässt keine Manipulation an der zentralen Wählerliste zu. Der Einsatz von bis zu 100 Wahllokalen (und auf Wunsch darüber) hängt lediglich von der verwendeten Hardware ab. ArbeitnehmerInnen, die bereits Briefwahlunterlagen erhalten haben, können Ihre Stimme auch persönlich nach §12 WO abgeben. Das System gibt hierzu eine Benachrichtigung über bereits versandte Briefwahlunterlagen aus und vermerkt die entsprechende persönliche Stimmabgabe dann in der Wählerliste.

Mobile Wahlteams mit VOTUM

Für die zu Durchführung eine ordnungsgemäßen Wahl notwendige Übersicht über Betriebsbereiche in denen bisher noch nicht gewählt wurde, verfügt Votum über eine Reihe von Online-Wahlstatistiken zu Feststellung der Wahlbeteiligung. Gerade in größeren Unternehmen können Probleme, die durch den Betriebsablauf auf die Wahlbeteiligung einwirken, damit frühzeitig erkannt und beseitigt werden (z.B. durch den Einsatz "mobiler Wahl-Teams"). Hierzu stehen kabellose Wahllokal-PC`s via GSM/UMTS oder Funk-LAN zur Verfügung.

Wählen mit Werksausweisen oder Wahlbenachrichtigungen

Zur Protokollierung der Stimmabgabe in der Wählerliste wurden- neben der manuellen Eingabe - Kartenleser in die Wahllokalsoftware integriert. Wahlweise kommen berührungslose Chip- oder Magnetkarten (wie sie häufig in Werksausweisen Verwendung finden) oder Barcode-Leser zum Einsatz. Damit besteht die Möglichkeit, Wahlbenachrichtigungen mit Barcode-Wahlausweisen zu verschicken.

VOTUM verfügt über entsprechende Datenfelder um vorhandene Werksausweisnummern unabhängig von den Personalnummern zu verwalten und den jeweiligen Wählerinnern und Wählern eindeutig zuzuordnen.

Protokollierung in VOTUM

Alle Arbeiten an den von Votum bereitgestellten Daten werden protokolliert. Unterschiedlichen Protokollauswertungen lassen Änderungen an einem Datensatz, Änderungen in einem bestimmten frei wählbaren Zeitraum oder Änderungen eines bestimmten Anwenders darstellen. Das integrierte Rechtekonzept unterscheidet Anwender, die Daten hinzufügen und verändern dürfen, von "Nur-Lesern". Anwender in Wahllokalen können - unabhängig von Ihren sonstigen Rechten - lediglich die Stimmabgabe festhalten.

Findet die Wahl an mehreren Wahltagen statt, kann Votum vom Wahlbüro aus die Stimmabgabe sperren. Diese Unterbrechung des Wahlgangs findet parallel zu Versiegelung der Wahlurnen statt, Änderungen der Wählerliste werden für die Zeit der Unterbrechung von der Datenbank abgewiesen.

Maschinelle Auszählung der Stimmen

Der Einsatz von Votum unterstützt die Auswertung der Stimmabgabe durch Bereitstellung geeigneter Kandidatenlisten in Excelformat. Die Ergebnisse maschinell ausgezählter Stimmzettel können importiert und auf Ihre Gültigkeit hin überprüft werden. Das eigentliche Auszählungsverfahren wird nicht berührt. Entsprechende Erfahrungen sind aber bei der interPartner GmbH vorhanden. Hierbei können die maschinell vorgenommenen Wertungen bis auf den einzelnen Stimmzettel rückverfolgt werden. In der Praxisanwendung wurden dabei Fehlerquoten von unter einem Promille festgestellt. Momentan wird Votum auf Kundenwunsch zur Durchführung von Aufsichtsratswahlen vorbereitet. Auch hier überzeugte die gute Dokumentationsfähigkeit des Systems und die straffe Führung der formal einzuhaltenden Prozesse.

Auszug - mit freundlicher Genehmigung der Hans Böckler Stiftung